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Meine Therapieansätze

Die Psychoanalyse ist seit vielen Jahren eine sehr wirksame Methode zur Behandlung psychischer und psychosomatischer Erkrankungen. Das Ziel ist dabei nicht nur die Beseitigung von Symptomen, sondern darüber hinaus die Bewusstmachung unbewusster Prozesse, Wünsche, Ängste und Fantasien.

 

Psychoanalyse und psychoanalytische Psychotherapie eignen sich für alle, die sich in wiederkehrenden psychischen Problemen gefangen und in ihrer Leistungs- und Genussfähigkeit eingeschränkt fühlen.

Die Psychoanalyse geht dabei von der Existenz unbewusster seelischer Vorgänge aus, die einen weitreichenden Einfluss auf unser Denken, Erleben und Verhalten ausüben und dabei psychische und körperliche Symptome verursachen können.

 

Als Behandlungsmethoden sind die Psychoanalyse und die psychoanalytisch orientierte Psychotherapie besonders geeignet die der Selbstbeobachtung nicht zugänglichen seelischen Vorgänge erlebbar und verständlich zu machen. Einsicht und das Erleben in der therapeutischen Beziehung ermöglichen Veränderungen in der Beziehung zu sich selbst und anderen.

"Niemals sind wir ungeschützter gegen das Leiden, als wenn wir lieben, niemals hilfloser unglücklich, wenn wir das geliebte Objekt oder seine Liebe verloren haben."

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Sigmund Freud

Das Unbehagen in der Kultur (1930)

Angebote
Psychoanalytische
Behandlung
  • mit niedriger Frequenz
    (1-2 mal wöchentlich, im Sitzen)

  • mit hoher Frequenz
    (3-4 mal wöchentlich, im Liegen)

Lehrtherapie und
Lehrsupervision
  • für Ausbildungskandidaten in
    "Psychoanalytisch orientiert Psychotherapie

  • für "Psychotherapeutische Medizin"
    im Rahmen der ärztlichen Ausbildung

Supervision
  • für Angehörige medizinischer und psychosozialer Berufe

Erstgespräche
  • nur nach telefonischer Vereinbarung

  • in der Regel finden 2 Termine statt, in denen eine gemeinsame Vereinbarung über das weitere Vorgehen gefunden wird

Behandlungskosten
  • die Vereinbarung über die Höhe des Stundenhonorars findet im Rahmen der telefonischen Terminvereinbarung bzw. während der ebenfalls kostenpflichtigen Erstgespräche statt

  • die Behandlungskosten sind grundsätzlich selbst zu übernehmen, über die Krankenversicherungen kann aber eine teilweise Refundierung der Behandlungskosten erfolgen

  • nicht rechtzeitig abgesagte Behandlungseinheiten müssen in Rechnung gestellt werden 

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